Bitte die Datenschutzvorgaben beachten!
MARL, 12. Juni 2018 – Die neuen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kamen für uns, zugegebenermaßen, auch etwas überraschend. Im Hintergrund haben daher in den vergangenen Tagen viele Köpfe geraucht, damit wir die Vorgaben im Bereich Datenschutz nun optimal erfüllen. Da wir auch bisher schon äußerst diskret mit euren Daten umgegangen sind, ändert sich intern bei uns eigentlich kaum etwas.
Die Datenschutzerklärung des AFCV NRW ist nun auf unserer Website zu finden. Sie beruht auf der Muster-Datenschutzerklärung des Landessportbundes NRW und ist an unsere Bedürfnisse angepasst worden.
Um den Papierkram (der nun leider wieder etwas komplizierter und umfangreicher geworden ist) etwas in Grenzen zu halten, benötigen wir von jedem unserer Mitgliedsverein einen unterschriebenen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV). Die vom Vereinsvorstand entsprechend ausgefüllte und unterschriebene Version sollte bitte schnellstmöglich per Post an die Geschäftsstelle des AFCV NRW in Marl übersandt werden.
Zu jeden neuen Passantrag MUSS ZWINGEND auch die Einverständniserklärung "Spielerpass" des AFCV NRW unterschrieben werden. Ergänzt am besten direkt euer eigenes Aufnahmeformular mit dieser Erklärung.
Liegt uns der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) eures Vereines bereits unterschrieben vor, müsst ihr die Erklärung eures neuen Mitgliedes zwar eigenständig archivieren, aber nicht mehr zum Verband schicken.
Ein Einsenden nach Marl mit dem Passantrag (nur im Original) ist nur dann erforderlich wenn der ADV-Vertrag eures Vereins noch nicht bei uns eingegangen ist.
anstehende Termine
- 04.04.2020 CLM NRW 2020
- 16.05.2020 - 17.05.2020 DM Cheerleading 2020
- 04.07.2020 - 05.07.2020 EM Cheerleading 2020